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Neue Friedhofsgebühren Bingum

Nachricht Leer-Bingum, 19. Dezember 2018

Friedhofsgebühren Bingum

Der alte und der neue Kirchenvorstand haben die derzeitigen Friedhofsgebühren überprüft und in Zusammenarbeit mit dem Kirchenamt neu kalkuliert. Nach der letzten Gebührenanpassung 2009 werden wir darum zum Jahr 2019 unsere Gebühren an heutige Kosten anpassen müssen.

Ein Einzelgrab für eine Erdbeisetzung wird dann 765 € kosten, ein Rasengrab incl. der Pflege für 30 Jahre 1155 €. Ein Urnenwahlgrab kostet 600 €, ein Urnenrasengrab (klein) 900 €. Die Abräumgebühr für ein Einzelgrab 250 €, für jede weitere angegliederte Grabstelle 100 €. Diese Gebühr wird erstattet, wenn Familien ein Grab selber abräumen.

Die Grabbereitung wird in Bingum durch eine Firma übernommen. Zu den in Rechnung gestellten Kosten erfolgt ein Aufschlag der Verwaltungskosten, die das Kirchenamt für diese Position erhebt. Alle Gebühren umfassen eine dreißigjährige Ruhefrist. Verlängerungen für weitere Jahre werden anteilig errechnet.

In diese Gebühren ist die bei vielen anderen Friedhöfen übliche jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr eingerechnet. Dies nimmt den Wunsch vieler Familien auf, nach einer Beisetzung nicht noch jährliche Gebühren zu zahlen, sondern alles in einem Durchgang regeln zu können.