Damit Kirche vor Ort erfahrbar bleibt

Die Rheiderländer Kirchenstiftung unterstützt die Gemeindearbeit in den Gemeinden Bingum und Holtgaste, die Stiftung Pogum die Gemeindearbeit in der Gemeinde Pogum. Beide Stiftungen ermöglichen die Grabpflege von Stiftern, die ihre Stiftung mit diesem Zweck verbunden haben.
In der Satzung der Rheiderländer Kirchenstiftung sowie der Stiftung Pogum heißt es dazu:
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch Bereitstellung von Mitteln
- für missionarische Aufgaben
- zur Finanzierung von Sachkosten
- zur Finanzierung von Personalkosten von Mitarbeitern
- zum Erhalt der Gebäude der Kirchengemeinden
- zur Ermöglichung kultureller Angebote
- zur Pflege des Andenkens der Verstorbenen auf den im Gebiet der beteiligten Kirchengemeinden gelegenen Friedhöfen
- für alle weiteren kirchlichen und diakonischen Aufgaben im Sinne des Stiftungszwecks.
(§2 - Stiftungszweck der Rheiderländer Kirchenstiftung und der Stiftung Pogum).