Übernehmen Sie Verantwortung und nutzen Sie die Gestaltungsmöglichkeiten einer Stiftung
Stiftungen sind auf Dauer angelegt. Deshalb sind sie steuerlich besonders begünstigt. Durch Zustiftungen werden die Rheiderländer Kirchenstiftung (RKS) der Gemeinden Bingum und Holtgaste und die Stiftung Pogum in ihrer Leistungsfähigkeit gestärkt.
Auch für weitere Vermächtnisse, Erbschaften oder Spenden sind sowohl die Rheiderländer Kirchenstiftung als auch die Stiftung Pogum offen. Aber genauso kann für eigene Anliegen - wie die verlässliche Grabpflege über eine Stiftung Vorsorge getroffen werden.
Wenn Sie beabsichtigen, uns im Rahmen eines Trauerfalls oder einer Nachlass-verfügung zu berücksichtigen oder andere Fragen beantwortet haben möchten, setzen Sie sich bitte mit einem unserer Kuratoriumsmitglieder oder mit Hans Sorge als Vorsitzendem der Rheiuderländer Kirchenstiftung in Verbindung!