Die Ems am Morgen

Erntedank in Holtgaste

Mittelalterliches Lager beim Gemeindefest

Jemgumgeise

Morgenkreis bei einer gemeinsamen Konfirmandenfreizeit

Werden Sie Stifter

Was ist Ihr Herzensanliegen?

Als Stifter können Sie unsere Gemeindearbeit gestalten. Mit den Möglichkeiten von Heute können Sie unsere Gemeinde in ihren Aufgaben für die Menschen und unseren Ort gezielt stärken.

Was ist Ihr Herzensanliegen? Wo haben Sie selber gute Erfahrungen mit der Arbeit unserer Gemeinden gemacht? Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stiftungsmittel so einzusetzen, dass hieraus dauerhaft Kirche vor Ort gefördert wird!

Zustiften ist ganz einfach. Sie können den Kapitalstock der Stiftung erhöhen durch

  • Zahlung eines selbst gewählten Geldbetrags,
  • eine testamentarische Verfügung, z. B. ein Vermächtnis,
  • eine Sachzuwendung, z. B. eine Immobilie.

Zustiftungen können jederzeit erfolgen. Bei (größeren) Stiftungen zu Lebzeiten kann dem Stifter auch durch Berufung eine Mitgestaltungsmöglichkeit im Kuratorium eingeräumt werden.

Sprechen Sie unser Kuratorium an. Wir stehen persönlich für ein Gespräch zur Verfügung oder vermitteln Ihnen unabhängige Fachleute, die sich auskennen und wissen, was eine Stiftung bewirken kann.

Weitere Informationen gibt Ihnen unser Kuratorium

Übernehmen Sie Verantwortung und nutzen Sie die Gestaltungsmöglichkeiten einer Stiftung

Stiftungen sind auf Dauer angelegt. Deshalb sind sie steuerlich besonders begünstigt. Durch Zustiftungen werden die Rheiderländer Kirchenstiftung (RKS) der Gemeinden Bingum und Holtgaste und die Stiftung Pogum in ihrer Leistungsfähigkeit gestärkt.

Hinweis zu steuerlichen Fragen

Vermächtnisse, Erbschaften, Zustiftungen oder Spenden

Sowohl die Rheiderländer Kirchenstiftung als auch die Stiftung Pogum sind offen für Vermächtnisse, Erbschaften oder Spenden. Genauso kann für eigene Anliegen - wie die verlässliche Grabpflege über unserere Stiftung Vorsorge getroffen werden.

Wenn Sie beabsichtigen, uns im Rahmen eines Trauerfalls oder einer Nachlassverfügung zu berücksichtigen oder andere Fragen beantwortet haben möchten, setzen Sie sich bitte mit einem unserer Kuratoriumsmitglieder oder mit  Hans Sorge als Vorsitzendem der Rheiderländer Kirchenstiftung in Verbindung!

Kontakt zum Stiftungskuratorium

Konto der Gemeinden Pogum, Holtgaste und Bingum:

Für Zustiftungen oder Spenden für unsere Stiftung:
Sparkasse LeerWittmund
mit dem Vermerk:
KGM Bingum bzw. KGM Holtgaste oder KGM Pogum
(Das ist für eine Zuordnung Ihrer Überweisung notwendig!)


Die (SEPA-) Bankverbindung für dieses Konto:

IBAN: DE96 2855 0000 0107 8052 10
BIC: BRLADE21LER (Sparkasse LeerWittmund)

Bei einer Überweisung bitten wir darum, im Verwendungszweck den Vermerk „Zustiftung“ anzugeben, damit Ihre Geldzuwendung nachhaltig dem Stiftungskapital zugerechnet wird. Spenden hingegen sind gemäß den Vorschriften der Abgabenordnung zeitnah, d. h. im Laufe eines Jahres, satzungskonform zu verwenden.

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Rheiderländer Kirchenstiftung

Informationen für Stifter

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat einen Leitfaden für Stiftungen herausgegeben, den wir Ihnen hier zur Verfügung stellen:

Die eigene Stiftung - Ein Werk, das Früchte trägt

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Aktueller Flyer der Rheiderländer Kirchenstiftung

Kurzinformation über unsere Stiftung