Lämmer am Deich

Osterglocken

Osterschmuck in der Bingumer Kirche

Osterschmuck der Krabbelgruppen

Osterschmuck - Matthäikirche Bingum

Friedhöfe Bingum, Holtgaste und Pogum

Friedhof Bingum
Friedhof Bingum - Jesus Christus spricht: Ich lebe und ihr sollt auch leben

An den Wendepunkten des Lebens begleiten wir Menschen. Wir zeigen damit, dass Gottes Zuspruch durch das ganze Leben und darüber hinaus trägt. Unsere Friedhöfe sind Orte des Abschieds, der Erinnerung und christlicher Hoffnung, die über den Tod hinaus geht.

Unsere Friedhöfe sind in Trägerschaft der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden Bingum, Holtgaste und Pogum. Sie sind in traditioneller Weise rund um die Kirche angelegt. Sie werden mit großem ehrenamtlichen Engagement gepflegt und erhalten.

Sie bieten selbstverständlich Grabstellen für Menschen, die keiner christlichen Konfession verbunden sind. Für Angehörige einer christlichen Kirche finden Beerdigungen von der Kirche aus statt.

Weitere Fragen zur Trauerfeier und Beerdigung (FAQ)

Ansprechpartner für die Friedhöfe in Bingum, Holtgaste und Pogum

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Friedhof Holtgaste

Gräber sind Orte des Gedenkens und der Erinnerung. Eine Beisetzung kann in sehr unterschiedlicher Weise erfolgen: im Doppel- oder Einzelgrab, in einem pflegeleichten Rasengrab, in einem Urnengrab, auf einem Urnenfeld oder auf einem gestalteten Rosenfeld.

Für alle Fragen zu Grabvergabe, Nutzungsverlängerungen oder Beisetzungen wenden Sie sich bitte an die hierfür zuständigen Mitglieder unserer Kirchenvorstände.

Ansprechpartner in den Kirchengemeinden

Es gibt viele Wege, uns zu erreichen

Es gibt viele Wege, uns zu erreichen. Ob persönlich, per Telefon oder eMail - hier die Anschrift des gemeinsamen Pfarramtes in Bingum.

Siegmund
Pastor Armin Siegmund
An der Matthäikirche 8
26789 Leer-Bingum
Tel.: 0491 3901
Ortssippenbuch Bingum
Ortssippenbuch Bingum

Sie haben Fragen zur Familienforschung

Die Daten unserer Gemeinden sind in den Ortssippenbüchern von Bingum und Holtgaste bis zu Beginn des 20. Jahrunderts erschlossen.

Eine Einsichtnahme in die Kirchenbücher ist damit in der Regel nicht mehr erforderlich, weil die vorhandenen Quellen über die Ortssippenbücher erschlossen sind.

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