Lämmer am Deich

Osterglocken

Osterschmuck in der Bingumer Kirche

Osterschmuck der Krabbelgruppen

Osterschmuck - Matthäikirche Bingum

Kircheneintritt

Informationen zur Kirchengliedschaft und zum Eintritt in die Evangelische Kirche

Evangelisch-lutherisch Rheiderland Leer-Bingum, Jemgum-Holtgaste, Jemgum-Pogum, Ostfriesland, Kirche
Ev.-luth. Kirchengemeinden Bingum - Holtgaste - Pogum

Zur Kirche dazugehören

Wir freuen uns, wenn Sie (wieder) einen Zugang zum christlichen Glauben gefunden haben. Der Glaube stellt uns in die Gemeinschaft mit anderen Christen. Die Kirchenmitgliedschaft ist Ausdruck und Zeichen dieser Verbundenheit, die der Glaube stiftet.

Der Kircheneintritt ist ohne große Hürden mögich. Sprechen Sie uns einfach an. Wir vereinbaren dann gerne einen Termin, in dem alles nötige geklärt und geregelt wird.

Dabei gilt grundsätzlich: Ein Kircheneintritt ist in jeder Gemeinde möglich. Jede Gemeinde ist zugleich eine Kircheneintrittsstelle. Im Einzelfall bitten wir um Absprache mit der jeweiligen Gemeinde oder Kircheneintrittsstelle der Region, in der der Kircheneintritt stattfinden soll.

Für die Gemeinden Bingum, Holtgaste und Pogum wenden Sie sich bitte an Pastor Armin Siegmund, An der Matthäikirche 8, 26789 Leer (0491 3901).

Kontakt (auch über Webformular)

Häufige Fragen zum Kircheneintritt und zur Kirchenmitgliedschaft (FAQ)

Im folgenden haben wir eine Seite der EKD aufgenommen, die einige grundsätzliche oder häufig gestellte Fragen zum Eintritt bzw. Wiedereintritt in die Kirche beantwortet.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde vereinbart gern einen Termin für ein Gespräch mit Ihnen, wenn Sie Ihr Anliegen vortragen. Die Anschrift Ihrer Kirchengemeinde entnehmen Sie dem örtlichen Telefonbuch, dem Gemeindebrief oder der Internetseite Ihrer Kirchengemeinde. Die Möglichkeit zum Wiedereintritt wird in einzelnen Landeskirchen zusätzlich durch besondere Wiedereintrittsstellen eröffnet. Unter www.evangelisch.de können Sie mehr zum Eintritt in die Kirche erfahren und direkt Kontakt mit einer der 22 evangelischen Landeskirchen aufnehmen.

Für die Gemeinden Bingum, Holtgaste und Pogum wenden Sie sich bitte an Pastor Armin Siegmund, An der Matthäikirche 8, 26789 Leer (0491 3901).
Übrigens liegt die Zahl der Eintritte in den Gemeinden Bingum und Holtgaste für den Zeitraum seit 1995 über den Austritten aus der Kirche.

Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder eine Reihe von Gesprächen voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Dazu melden Sie sich in Ihrem örtlichen Pfarramt an.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Zumeist nicht. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt werden.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Lesen Sie doch bitte „’Die’ 10 AnGebote der Kirche“. Dort ist zusammengestellt, wie Sie die kirchliche Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen und welche Angebote Ihnen direkt zugute kommen. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft? Ist sie wirklich so teuer?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. (Nicht etwa, wie fälschlich manchmal behauptet, vom Einkommen!). Durch diese Regelung werden die Kinder- und Familienfreibeträge (§ 51a ESTG.) automatisch berücksichtigt. Die Kirchensteuer wird erhoben ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich.
Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Wer aus der Kirche austritt, muß daher durch den Wegfall der Kirchensteuer, seinem jeweiligen Steuersatz entsprechend, mehr Lohn- oder Einkommensteuer zahlen. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.

Ich gehöre einer anderen evangelischen Gemeinde an und möchte zur Gemeinde in Bingum, Holtgaste oder Pogum dazugehören
Sie können entscheiden, dass eine andere als Ihre Wohnsitzgemeinde zu ihrer Heimatgemeinde wird. Um ihr anzugehören, stellen Sie einen Antrag an den Kirchenvorstand der zukünftigen Gemeinde, z.B. der Gemeinde Bingum. Dort oder über den Pastor erfahren Sie auch, wie eine Umpfarrung erfolgt.

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