Maria und Joseph auf dem Weg zur Krippe (Kirche Pogum)

Adventszeit. Foto Siegmund

Advent

Fensterschmuck - Kirche Bingum

Advent in Pogum

Beerdigung

Informationen zur kirchlichen Bestattung

Im folgenden haben wir eine Seite der EKD aufgenommen, die einige grundsätzliche oder häufig gestellte Fragen zu Tod und Sterben aufnimmt. Im Einzelfall bitten wir um Absprache mit der jeweiligen Gemeinde.
Für die Gemeinden Bingum, Holtgaste und Pogum finden Sie alle Ansprechpartner hier (Kontakt).

Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. In der Form der Bestattung gibt es mittlerweile viele Möglichkeiten. Ob Doppelgrab, besondere Rasengräber oder Urnenbeisetzung: Ihre örtliche Friedhofsverwaltung berät hierzu gerne.

Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihre Kirchengemeinde wenden.

Gibt es eine ökumenische Bestattung?
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.

Kann jemand, der Selbstmord begangen hat, kirchlich bestattet werden?
Ja, ein Selbstmord (oder Suizid) ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.

Was ist eine Aussegnung?
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat, und äußern Sie Ihre Wünsche.

Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?
Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.

Was kostet eine Beerdigung?
Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin hinzukommen. Findet die Trauerfeier in der Kirche statt, werden diese Kosten meist von den Gemeinden übernommen.

Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen, wenn sich Musiker dafür finden lassen.

Gibt es zur Regelung meiner Fragen zu Sterben und Tod Angebote der Kirche?
Die Kirchen in Deutschland haben eine gemeinsame Handreichung mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellt, die sie hier ansehen können.
Außerdem können die meisten Kirchengemeinden auf Handreichungen zur Abfassung eines Testamentes verweisen.

Falls Sie über die eigene Lebenszeit hinaus mit Ihren Möglichkeiten von Heute unser Miteinander verantwortlich gestalten und eine eigene Stiftung errichten möchten, wenden Sie sich ebenfalls an ihr Pfarramt.

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Kontakt
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Bestattungsformen im Wandel

Die familiären Verhältnisse verändern sich. Oftmals sind keine Angehörigen (mehr) vor Ort, die sich um die Pflege und den Erhalt von Gräbern kümmern können. Als Gemeinden haben wir darum unterschiedliche Bestattungsformen auf unseren Friedhöfen ermöglicht. (Doppel- und Einzelgräber, Rasengräber oder Urnenbeisetzungen).

Unser Ziel ist es, Ihnen einen Ort für die Erinnerung und die Trauer anzubieten und Sie so im Abschied zu begleiten und zu unterstützen.

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Christliche Patientenverfügung

Rat und Hilfe

Ein Testament und eine Patientenverfügung mit Altersvorsorgevollmacht helfen und schaffen Sicherheit bei vielen Fragen, die sich an den Grenzen des Lebens stellen.

Die Evangelische Kirche in Deutschland hat hier umfangreiche Materialien vorbereitet. In den meisten Kirchengemeinden kann Ihnen Rat angeboten werden damit Ihre Fragen geklärt werden.

In den Gemeinden Bingum und Holtgaste vermittelt das Kuratorium der Rheiderländer Kirchenstiftung gerne weitere Informationen.

Weitere Informationen zur christlichen Patientenvorsorge