Lämmer am Deich

Osterglocken

Osterschmuck in der Bingumer Kirche

Osterschmuck der Krabbelgruppen

Osterschmuck - Matthäikirche Bingum

Wahlergebnisse Kirchenvorstandswahl 2024

Nachricht Leer-Bingum, 10. März 2024

Hohe Beteiligung bei Online- und Briefwahl

Erstmals konnte bei einer Kirchenvorstandswahl online, per Briefwahl oder per Urnenwahl die Stimme abgegeben werden.

In den Gemeinden Bingum, Holtgaste und Pogum hat es bei der Kirchenvorstandswahl bis zum 10. März 2024 folgende Stimmergebnisse gegeben:

Ergebnisse der Kirchenvorstandswahl in der Evangelisch-lutherischen Matthäigemeinde Bingum

Es wurden gewählt

- Niklas Sonnenberg (363 Stimmen)
- Hans-Werner Meyer (274 Stimmen)
- Ellen Meinders (267 Stimmen)
- Nina Pallkötter (145 Stimmen)
- Melanie Markus (134 Stimmen)

Die Wahlbeteiligung in der Matthäigemeinde Bingum lag bei 30,3% der Wahlberechtigten.

Die Bingumer Matthäigemeinde gratuliert den zukünftigen KirchenvorsteherInnen zur Wahl in den Kirchenvorstand und freut sich auf die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren!

Vorstellung der KandidatInnen zur KV-Wahl

Beschwerdefrist

Innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses kann jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied gegen die Wahl Beschwerde erheben. Diese ist schriftlich beim Kirchenvorstand (An der Matthäikirche 8, 26789 Leer-Bingum) oder Kirchenkreisvorstand (Patersgang 2, 26789 Leer) einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden.
Die Beschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass Wahlberechtigte nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. (§17 KVBG)

Leer-Bingum, 10. März 2024

Ort und Datum (das Datum ist zugleich Beginn der Beschwerdefrist)

Ergebnisse der Kirchenvorstandswahl in der Evangelisch-lutherischen Liudgerigemeinde Holtgaste

Es wurden gewählt

- Marga Müller (86 Stimmen)
- Annette Busker (83 Stimmen)
- Fokko Plenter (56 Stimmen)
- Johanna Venema (39 Stimmen)

Die Wahlbeteiligung in der Liudgerigemeinde Holtgaste lag bei 46,6% der Wahlberechtigten.

Die Liudgerigemeinde Holtgaste gratuliert den zukünftigen KirchenvorsteherInnen zur Wahl in den Kirchenvorstand und freut sich auf die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren!

Vorstellung der KandidatInnen zur KV-Wahl

Beschwerdefrist

Innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses kann jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied gegen die Wahl Beschwerde erheben. Diese ist schriftlich beim Kirchenvorstand (An der Matthäikirche 8, 26789 Leer-Bingum) oder Kirchenkreisvorstand (Patersgang 2, 26789 Leer) einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden.
Die Beschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass Wahlberechtigte nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. (§17 KVBG)

Jemgum-Holtgaste, 10. März 2024

Ort und Datum (das Datum ist zugleich Beginn der Beschwerdefrist)

Ergebnisse der Kirchenvorstandswahl in der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Pogum

Es wurden als KirchenvorsteherInnen gewählt

- Geerdt Loesing (89 Stimmen)
- Matthias Meyer (73 Stimmen)
- Monika Fischer-Kirchhoff (26 Stimmen)
- Günter Fischer (14 Stimmen)

Ersatzkirchenvorsteher
- Helmut Teske (12 Stimmen)

Die Wahlbeteiligung in der Kirchengemeinde Pogum lag bei 53,3 % der Wahlberechtigten.

Die Kirchengemeinde Pogum gratuliert den zukünftigen KirchenvorsteherInnen zur Wahl in den Kirchenvorstand und freut sich auf die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren!

Vorstellung der KandidatInnen zur KV-Wahl

Beschwerdefrist

Innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses kann jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied gegen die Wahl Beschwerde erheben. Diese ist schriftlich beim Kirchenvorstand (An der Matthäikirche 8, 26789 Leer-Bingum) oder Kirchenkreisvorstand (Patersgang 2, 26789 Leer) einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden.
Die Beschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass Wahlberechtigte nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. (§17 KVBG)

Jemgum-Pogum, 10. März 2024

Ort und Datum (das Datum ist zugleich Beginn der Beschwerdefrist)