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Osterglocken

Osterschmuck in der Bingumer Kirche

Osterschmuck der Krabbelgruppen

Osterschmuck - Matthäikirche Bingum

Kirchenvorstandswahl 2024

Nachricht Leer-Bingum, 08. Februar 2024

1,97 Mio. Wahlberechtigte können online, per Brief oder direkt vor Ort wählen

Ab dem 7. Februar bekommen 1,977 Millionen Kirchenmitglieder Post: Erstmalig verschickt die Landeskirche Hannovers an alle Wahlberechtigten automatisch die Briefwahlunterlagen für die Kirchenvorstandswahl, die am 10. März endet. Alternativ zur Briefwahl kann die Abstimmung online erfolgen. In zwei Dritteln der Kirchengemeinden gibt es auch noch die Möglichkeit, per Urnenwahl abzustimmen.

Nach den letzten Kirchenvorstandswahlen im März 2018 hat die Landeskirche Hannovers das Wahlverfahren grundlegend überarbeitet. Ziel war es, das Wahlverfahren für die Wählerinnen und Wähler und die Kirchengemeinden, die für die Wahl verantwortlich sind, zu vereinfachen. Erstmals schickt die Landeskirche allen Wahlberechtigten ohne vorherigen Antrag die Briefwahlunterlagen nach Hause. Neben der Briefwahl haben die Wählerinnen und Wähler auch die Möglichkeit, ihre Stimme per Online-Wahl abzugeben. Die gesetzlichen Regelungen für die Wahl wurden stark reduziert, um den Verwaltungsaufwand für die Kirchengemeinden im Vorfeld und bei der Durchführung der Wahl zu verringern.

Wählen dürfen alle Kirchenmitglieder, die 14 Jahre oder älter sind. Insgesamt sind 1.977.135 Menschen dazu aufgerufen, über die 7.411 Kandidatinnen und Kandidaten abzustimmen, die ab Juni die gut 1.200 Kirchengemeinden in der Landeskirche leiten. 68 Kandidatinnen und Kandidaten sind unter 18 Jahren, das passive Wahlalter liegt erstmals bei 16 Jahren. Die größte Gruppe der Kandidierenden stellen die Kirchenmitglieder, die 50 Jahre oder älter sind (68%). 60% der Kirchenmitglieder, die auf den Wahlzetteln stehen, sind weiblich. Knapp 25% aller Kandidatinnen und Kandidaten nutzen die neue Möglichkeit, sich zunächst nur für eine dreijährige Mitarbeit im Kirchenvorstand zu bewerben, die komplette Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Landesbischof Ralf Meister sagt: „Alle, die Mitglied in einem Kirchenvorstand sind und alle, die sich erneut oder zum ersten Mal zur Wahl stellen, übernehmen öffentlich Verantwortung für ihre Kirchengemeinde. In einer Zeit, in der sich viele Fragen an unsere Kirche richten, ist das eine Herausforderung. Mein Dank gilt allen, die sich dieser Herausforderung stellen. Ich bitte alle Kirchenmitglieder, die Möglichkeit der Briefwahl, der Online-Wahl oder der Wahl vor Ort zu nutzen. Durch ihre Stimmabgabe stützen sie die künftigen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher in ihrer Arbeit.“

Die Kirchenvorstände leiten zusammen mit den Pastorinnen und Pastoren die Kirchengemeinden vor Ort. Sie sind für die inhaltliche Ausrichtung einer Kirchengemeinde ebenso verantwortlich wie für Gebäude, Ländereien, Friedhöfe, Personal und Finanzen. Die Amtszeit eines Kirchenvorstands beträgt sechs Jahre und die Amtszeit beginnt im Juni 2024. Die Wahlen zu den kirchlichen Leitungsgremien finden in allen fünf evangelischen Kirchen in Niedersachsen zeitgleich statt. Insgesamt sind rund 2,6 Mio. Kirchenmitglieder in Niedersachsen zur Wahl aufgerufen.


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Hannover, den 7. Februar 2024

Pastor Benjamin Simon-Hinkelmann,
Pressesprecher
der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers