Lämmer am Deich

Osterglocken

Osterschmuck in der Bingumer Kirche

Osterschmuck der Krabbelgruppen

Osterschmuck - Matthäikirche Bingum

Kirchenvorstände und Mitarbeiter

Die Kirchenvorstände unserer Gemeinden

Der Kirchenvorstand (KV) ist nach der Kirchengemeindeordnung zusammen mit dem Pfarramt das Leitungsorgan unserer Gemeinde. Er setzt sich in unserer Gemeinde zusammen aus dem Pastoren und den gewählten bzw. berufenen ehrenamtlichen Kirchenvorstehern. Zusätzlich nehmen an den Sitzungen Vertreter unserer Gemeinde im Kirchenkreistag sowie weitere hauptamtliche Mitarbeiter der Gemeinde teil. Diese Personen haben in den Sitzungen allerdings kein Stimmrecht.

Alles was in einer Kirchengemeinde geschieht, wird vom Kirchenvorstand entschieden. Der KV sorgt für die Besetzung der Pfarrstelle und anderer gemeindlicher Ämter und für die Berufung und Fortbildung von ehrenamtlich Tätigen. Er nimmt die Dienstaufsicht über die von der Kirchengemeinde angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wahr. Er ist zuständig für die Verwaltung der kirchlichen Gebäude, Grundstücke, den Friedhof.

Um diese Fülle an Aufgaben bewältigen zu können, findet monatlich eine Kirchenvorstandssitzung statt. Einzelne Aufgaben werden in Unterausschüssen (z.B. dem Friedhofsausschuß) für die KV-Sitzungen vorbereitet. Der Kirchenvorstand wird von den Gemeindemitgliedern alle sechs Jahre demokratisch gewählt. Wählen kann jedes konfirmierte Gemeindeglied, das das 16. Lebensjahr vollendet hat. Um gewählt werden zu können, muß man 18 Jahre als sein.

Die Wahlbeteiligung bei Wahl am 18. März 2012 lag in Bingum bei 27,31% (Wahl 2006: 21,32%; Wahl 2000: 21,95%). In Holtgaste wählten 55,3% der Wähler (Wahl 2006: 53,1%; Wahl 2000: 60,11%). Die Wahlbeteiligung im Kirchenkreis Leer lag bei 17,53% (Wahl 2006: 17,62%). Im Sprengel Ostfriesland betrug die Wahlbeteiligung 16,48% (2006: 17,36%). In der gesamten Landeskirche wählten 18,63 % aller Wahlberechtigten (2006: 17,21%).

Die Kirchenvorstände der Gemeinden Bingum, Holtgaste und Pogum tagen in der Regel gesondert. Mindestens zweimal jährlich findet eine gemeinsame Sitzung statt.

Zusätzlich wird alle 2 Jahre auf einer mehrtägigen Klausurtagung intensiv über geistliche Themen oder Fragen der Gemeindearbeit das Gespräch und der Austausch untereinander gesucht. Die Klausurtagung planen und besuchen beide Kirchenvorstände gemeinsam.

Die Mitglieder der Kirchenvorstände der Amtszeit 2018 - 2024 finden finden Sie hier